FAQ

Häufig gestellte Fragen rund um die Studiozertifizierung
Das Team der BSA-Zert beantwortet gerne in einem persönlichen Telefonat Ihre Fragen. Einige Fragestellungen, die häufig an uns gerichtet werden, beantworten wir Ihnen exemplarisch auf dieser Seite. 

Die DIN-Norm 33961 wurde von dem Deutschen Institut für Normung in Zusammenarbeit mit Experten aus den verschiedenen interessierten Kreisen der Branche, wie z. b. Studios, Beratungsunternehmen, Sachverständige, Verbände sowie Bildungseinrichtungen, unter Beteiligung von Vertretern aus Krankenkassen, Berufsgenossenschaften sowie dem Verbraucherschutz entwickelt. Es ist somit eine Norm von der Branche für die Branche.

Sich branchenweit selbst Regeln zu geben und einen anerkannten Qualitätsmaßstab zu setzen, dies war die grundlegende Motivation der Branche für die Entwicklung der DIN-Norm 33961. Nur eine vom Gesetzgeber anerkannte offizielle Norm, und nicht individuelle und „hausgemachte“ Gütesiegel einzelner Interessengruppen, können die Branche in Bezug auf Schutz vor Fremdbestimmung, Rechtssicherheit sowie Akzeptanz bei Krankenkassen, in der Wirtschaft und der Politik, voranbringen.

Weitere Informationen zur DIN-Norm 33961.

  • Schutz vor Fremdbestimmung: Selbstregulierung der Branche ohne Fremdregulierung durch konkurrierende Branchen oder den Gesetzgeber
  • Benchmark: Grundlegende Anforderungen, an denen sich jedes Studio messen und ausrichten kann
  • Rechtssicherheit: Absicherung bei Rechtsstreitigkeiten, da im Haftungsrecht Normen als Bewertungsmaßstab dienen
  • Steigerung der Akzeptanz: Bei Kooperationen mit Firmen bspw. im Bereich BGM sowie bei Krankenkassen, in der Politik und der Wirtschaft
  • Transparenz und Marketing: Neutrale Qualitätsbestätigung, die auch im Marketing eingesetzt werden kann

Grundsätzlich gilt, dass sich kein Fitness-Studio nach DIN-Norm 33961 zertifizieren lassen muss. Jedoch schafft eine Studiozertifizierung, die durch eine neutrale und unabhängige Zertifizierungsstelle vorgenommen wird, eine glaubwürdige und sichtbare Qualitätsbestätigung für Kunden und Kooperationspartnern. Durch eine Zertifizierung haben Sie als Betreiber allerdings Vorteile gegenüber Ihren Mitbewerbern ohne Zertifizierung.

Es gibt Grundvoraussetzungen an das Unternehmen und das Leistungsangebot, wie beispielsweise die Quantität und Qualität der eingesetzten Trainer (gilt nur für DIN-Norm) oder Anforderungen an den Gerätepark für Kraft- und Herz-Kreislauftraining. Sie haben die Möglichkeit durch einen Klick auf „Individuelles und kostenfreies Angebot anfordern“ zu prüfen, ob diese Grundvoraussetzungen bei Ihnen gegeben sind.

Bitte nutzen Sie hierzu das Formular „Individuelles und kostenfreies Angebot anfordern“.

Die Basis für das Zertifizierungsprogramm „ZertFit“ bildet die europäische Norm DIN EN 17229.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich nach der deutschen Norm 33961 in den Teilen 2-5 zertifizieren zu lassen. Dies sind die Teile der DIN 33961:

2. Gerätegestütztes Herz-Kreislauftraining

3. Gruppentraining
4. Gerätegestütztes Krafttraining
5. EMS-Training

Studios, die sich zertifizieren lassen möchten, müssen mindestens die Anforderungen der DIN EN 17229 erfüllen. Zudem kann die Zertifizierung für die Teile 2-5 der DIN 33961 beantragt werden, soweit diese im Studio angeboten werden.

Die Gebühr für eine „ZertFit“-Zertifizierung nach der EN-17229 und der DIN-Norm 33961 richtet sich danach, wie viele Teile der DIN-Norm zuzüglich zu der DIN EN 17229 zertifiziert werden sollen.

Die Zertifizierung der EN-Norm kostet 29,90 Euro*/Monat. Für jeden weiteren Teil der DIN-Norm, der zertifiziert werden soll, fällt eine Gebühr von zusätzlich 10,00 Euro* monatlich an.

Bei Interesse an einer Zertifizierung können Sie hier kostenlos ein unverbindliches Angebot anfordern. 

* Die o.g. Gebühren verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer

Bei Interesse an einer Zertifizierung können Sie hier kostenlos ein unverbindliches Angebot anfordern.
Die BSA-Zert lässt Ihnen das Angebot dann zusammen mit einem Antrag auf Zertifizierung zukommen.
Wenn Sie das Angebot annehmen möchten, senden Sie den ausgefüllten Antrag auf Zertifizierung per Post (oder Fax) an die BSA-Zert. Die BSA-Zert erstellt daraufhin einen Zertifizierungsvertrag und lässt Ihnen diesen in zweifacher Ausfertigung per Post zukommen. Sie schicken dann eine unterzeichnete Version des Vertrages per Post an die BSA-Zert zurück. Danach beginnt das eigentliche Zertifizierungsverfahren. 

„ZertFit“ ist der Name des Programmes, anhand dessen die BSA-Zert die Studiozertifizierung durchführt. Die Basis für das Programm „ZertFit“ sind die Forderungen der DIN-Norm 33961. Die BSA-Zert prüft bei einer Zertifizierung nach dem Programm „ZertFit“, ob alle Forderungen der DIN-Norm 33961 und der EN-Norm 17229 erfüllt werden. Wenn alle Forderungen erfüllt sind, erhält der Zertifizierungskunde ein Zertifikat, mit dem Namen „ZertFit“.

Als Zertifizierung bezeichnet man ein Verfahren, mit dem die Einhaltung bestimmter Forderungen nachgewiesen wird. Die Forderungen ergeben sich aus einem Regelwerk, oftmals auf Basis einer Norm (DIN etc.).
Die BSA-Zert prüft bei einer Zertifizierung nach dem Programm „ZertFit“, ob alle Forderungen der DIN-Norm 33961 und der EN-Norm 17229 erfüllt werden. Wenn alle Forderungen erfüllt sind, erhält der Kunde ein entsprechendes Zertifikat.

Die DIN EN 17229 sowie die Teile 2-5 der DIN-Norm 33961 können kostenpflichtig über den Beuth-Verlag (www.beuth.de) bezogen werden.

Der Beuth-Verlag vertreibt als Tochterunternehmen des Deutschen Instituts für Normung nationale und internationale Normen sowie andere technische Regelwerke.

Die Inhalte der DIN EN 17229 sowie der einzelnen Teile der DIN 33961 bilden die Basis für das Zertifizierungsprogramm „ZertFit“.

Ja. Die Einsehbarkeit darf mittels Überwachungskameras erhöht werden, wenn ein allein anwesender Trainer von einem festen Beobachtungspunkt aus nicht mindestens 30 % der Gesamtzahl aller vorhandenen separaten Trainingsstationen mit den eigenen Augen beobachten kann.

Der benötigte Personaleinsatz ist abhängig von studiospezifischen Gegebenheiten wie Wochenöffnungszeiten, Einsehbarkeit, Anzahl der Trainingsgeräte usw.

Anbei 2 mögliche Varianten:

  • Beispiel Variante 1: DQR 3 – 100 % der studiospezifisch berechneten Trainerwochenstunden
  • Beispiel Variante 2: DQR 3 – min. 30 % + DQR 2 – max.70 % der spezifisch berechneten Trainerwochenstunden

Die genaue Berechnung wird von der BSA-Zert durchgeführt.

Ja. Die eingesetzten Trainingsgeräte müssen den entsprechenden Teilen der DIN EN ISO 957 bzw. DIN EN ISO 20957 entsprechen.

Es müssen alle Qualifikationen des Trainingspersonals (freiberuflich, fest angestellt, geringfügig Beschäftigt) durch eine Kopie oder einen Scan der Zeugnisse nachgewiesen werden.

Die Ausbildung zum Ersthelfer ist 2 Jahre gültig und muss entsprechend alle 2 Jahre erneuert werden.

Die Brandschutzhelfer-Ausbildung sollte alle 3 bis 5 Jahre aufgefrischt werden.

Sie können sich beispielsweise an die „Feuerwehr“ vor Ort wenden, welche in der Regel solche Ausbildungen kostengünstig anbieten. Es gibt aber auch deutschlandweit weitere private Institutionen die eine entsprechende Ausbildung durchführen. In den meisten Fällen ist auch eine Inhouse Schulung möglich.

Wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige gesetzliche Unfallversicherung. Diese kann Ihnen Auskunft darüber geben, welche Ausbildungsinstitute entsprechend anerkannt sind. In der Regel bietet diese Ausbildung z.B. das „Rote Kreuz“, „Die Johanniter“ und „private Dienstleiter“ deutschlandweit an. Die Kosten einer Ausbildung werden in der Regel durch Ihre gesetzliche Unfallversicherung übernommen.

Wenn Sie sich detailliert über die Inhalte und Forderungen der DIN-Norm 33961 informieren möchten, können Sie diese kostenpflichtig über den Beuth-Verlag (www.beuth.de) beziehen.

Sämtliche DIN-Normen unterliegen dem Urheberrecht des Deutschen Instituts für Normung und sind nur im Beuth-Verlag erhältlich.

Definition einer separaten Trainingsstation: Ein Trainingsgerät oder Trainingsplatz, an welchem eine Person gerätegestützt eine Übung für Kraft- oder Ausdauertraining durchführen kann. Trainingsplätze wie Bänke, Smith-Stationen und vergleichbare werden als „separate“ Trainingsstationen gezählt. Stationen mit mehreren Gewichtsblöcken werden pro Gewichtsblock gezählt. Räder für das Indoor-Cycling werden nur berücksichtigt, wenn sie als Station für Herz-Kreislauftraining genutzt werden (nicht, wenn sie im Gruppentraining genutzt werden).

Was wird nicht gezählt?
Kurz- oder Langhanteln, Vibrationsplattformen und dergleichen werden bei der Ermittlung der Gesamtzahl der vorhandenen Trainingsstationen nicht gezählt. Auch Trainingsgeräte für Gruppenfitness oder Sprossenwände sowie vergleichbare Trainingsplätze werden bei der Festlegung der Gesamtzahl der vorhandenen Trainingsstationen nicht gezählt.

Die Dauer einer Zertifizierung ist sehr individuell und auch davon abhängig, wie schnell der Zertifizierungskunde die geforderten Unterlagen zur Prüfung einreicht und ob diese Unterlagen vollständig sind.

Sollten sich auch hier keine Beanstandungen ergeben, erfolgt die Ausstellung des Zertifikates ca. 10 Tage später.

Die Einhaltung der Zertifizierungsvoraussetzungen werden jährlich per Dokumentenprüfung und ggf. einem Remoteaudit überprüft.

Der Zertifizierungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann jeweils zum Ende eines Monats gekündigt werden.

Für die Durchführung des Zertifizierungsverfahrens reicht der Kunde anhand von Checklisten verschiedene Unterlagen ein. Die Unterlagen dienen als Nachweis, dass die Forderungen der zur Zertifizierung beantragten Norm (EN 17229, DIN 33961 oder eine Kombination) erfüllt werden. Bei Bedarf werden zusätzlich Dinge vor Ort im Rahmen eines Remoteaudits (Videotelefonat) begutachtet. Die Checklisten werden von der BSA-Zert zur Verfügung gestellt, ebenso Muster und Beispiele für einzureichende Unterlagen.

In vielen Bereichen der Wirtschaft ist die neutrale Zertifizierung von Produkten, Verfahren und Unternehmen nach DIN-Normen als unabhängige Qualitätsprüfung bereits seit Langem ein etablierter Standard. Je mehr sich die Fitness- und Gesundheits-Anlagen in Richtung Gesundheitsanbieter entwickeln, umso wichtiger wird es auch für sie, die eigene Kompetenz durch hochwertige Angebote, qualifizierte Mitarbeiter sowie eine objektive Qualitätskontrolle zu dokumentieren. Mit der DIN-Norm hat die Fitnessbranche die Möglichkeit, ihre Professionalisierung und damit die Qualität ihres Angebotes unabhängig und neutral gegenüber Interessenten, Kunden und potenziellen Kooperationspartnern zu belegen.

Für die Erste-Hilfe Ausbildung entstehen in der Regel keine Kosten, da diese durch die gesetzliche Unfallversicherung übernommen werden. Eine Brandschutztechnische Unterweisung bietet meist die Feuerwehr vor Ort an und kann beispielsweise im Rahmen einer ca. 4-stündigen Peronalschulung kostengünstig mit der gesamten Belegschaft durchgeführt werden. Bei dem Defibrillator handelt es sich um eine einmalige Anschaffung ab ca. 950 Euro. Zu beachten ist, dass die Forderung der Anwesenheit eines Erst- sowie Brandschutzhelfers keine neue Forderung der DIN-Norm 33961 ist, sondern durch den Gesetzgeber sowieso bereits im Rahmen der Arbeitsschutzorganisation vorgeschrieben ist und dadurch von jedem Unternehmen umgesetzt werden muss. Lebensrettende Sofortmaßnahmen mit einem Defibrillator, die einem Kunden das Leben retten, sind unbezahlbar!

Sie erhalten auf dem Weg zur erfolgreichen Zertifizierung Checklisten zur Bearbeitung. Neben Dokumentationshilfen steht Ihnen auch ein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Eine Zertifizierung kann von Vertragsabschluss bis Erhalt des Zertifikates innerhalb wenigen Wochen durchgeführt werden. In gut organisierten Studios liegen die geforderten Unterlagen in der Regel bereits vor und müssen ggf. nur noch etwas angepasst werden. Im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens können die internen Abläufe und Standards des Unternehmens optimiert und überprüft werden. Aus dieser Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements wird das Unternehmen gestärkt hervorgehen und sich besser im Wettbewerb präsentieren.

Zwar gibt es auch andere offizielle DIN-Normen, wie bspw. die Systemnorm DIN EN ISO 9001. Auch hier werden Studios von Anbietern Zertifizierungen nach dieser Norm zur Qualitätsbestätigung angeboten. Sie enthält als Systemnorm aber keinerlei Anforderungen zu Merkmalen eines Produktes oder einer Dienstleistung, sondern garantiert lediglich, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung immer gleich produziert wird. Auf unsere Branche übertragen bedeutet dies: Wer definiert hier was unter Qualität eines Fitness-Studios zu verstehen ist? Die Qualität könnte bspw. jeder Studiobesitzer selbst definieren und wenn diese Qualität „schlecht“ definiert wurde, so garantiert eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 lediglich, dass diese schlechten Merkmale immer gleich und somit standardisiert überprüft werden. Es sagt jedoch nichts über die Qualität des Studios im Hinblick auf die Dienstleistung „Fitness“ an sich aus.

Die meisten Studiobesitzer sehen sich als Qualitätsanbieter. Doch die Auffassung von „Qualität“ ist oft sehr unterschiedlich. Mit der erfolgreichen Zertifizierung des Unternehmens durch die unabhängige und neutrale Zertifizierungsstelle BSA-Zert, wird die Qualität der Dienstleistung transparent und schafft Vertrauen bei Endverbrauchern, Firmenkunden und Kooperationspartnern. Ein weiterer Imagegewinn und dauerhafter Vorteil, der in alle Marketingaktionen eingebunden werden kann. Und das bereits ab 29,90 Euro* im Monat! Eine Einhaltung von festgesetzten Normen bringt dem Studiobesitzer zudem auch Rechtssicherheit. Rechtssteitigkeiten werden nicht nur wenig wahrscheinlich, im Gerichtsfall hat das Studio auch bessere Argumente, da im Haftungsrecht Normen als Bewertungsmaßstab dienen. So kann das Einhalten von Normen z. B. bei einem Verschulden mit Personenschaden, von einem Fahrlässigkeitsvorwurf entlasten.

 

* Die o.g. Gebühren verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer