Fachkunde EMF

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit veröffentlichte im März 2020 mit der Bekanntmachung BAnz AT 25.06.2020 B7 die Anforderungen an den Erwerb der „Fachkunde EMF“ (EMF = Elektromagnetische Felder). Nach § 4 der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) muss der Betreiber eines EMS-Gerätes seit dem 01.01.2023 sicherstellen, dass die Person, die die Anlage anwendet, die erforderliche Fachkunde besitzt. Von dieser gesetzlichen Regelung sind alle Betreiber von EMS-Studios betroffen!

Die gesetzlich notwendige Fachkompetenz kann durch die Teilnahme an einer geeigneten Schulung in Kombination mit einer Personenzertifizierung erworben werden. Die Bestätigung der „Fachkunde EMF“ wird durch den erfolgreichen Abschluss einer Zertifizierungsprüfung mit einem Zertifikat bestätigt.

Die BSA-Zert bietet diese Zertifizierung für das Fachkundemodul EMF zur Stimulation (Niederfrequenz-, Gleichstrom- oder Magnetfeldgeräte) für Trainingspersonal von EMS-Studios, in Kombination mit dem Lehrgang „EMS-Trainer/in“ der BSA-Akademie, an. Weitere Informationen zum Lehrgang unter www.bsa-akademie.de/ems.

Damit die Fachkunde stets dem aktuellen Stand entspricht, ist nach § 4 Absatz 3 NiSV alle fünf Jahre die Teilnahme an einer geeigneten Fortbildung notwendig. Die entsprechende Fortbildung wird zukünftig von der BSA-Akademie angeboten. BSA-Zert bietet dazu die notwendige Zertifizierung an.