FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Personenzertifizierung
Das Team der BSA-Zert beantwortet in einem persönlichen Telefonat gerne Ihre Fragen. Einige Fragestellungen, die häufig an uns gerichtet werden, beantworten wir Ihnen exemplarisch auf dieser Seite.

Ja. Für diesen Fall benötigen wir von der Ersatzperson eine neue Anmeldung mit dem Einverständnis der ursprünglich angemeldeten Person.

Ja, bei Verlust können Sie ein kostenpflichtiges Ersatzzertifikat bei uns beantragen.

Als „Fachkraft UVSV“ muss man die komplette Beratung für den Kunden verständlich durchführen können.

Die Prüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung von ca. 20 Minuten. Bei der mündlichen Prüfung geht es um eine praxisnahe Beratungssituation, die deutlich macht, wie es ablaufen sollte, wenn ein Kunde eine Beratung wünscht. Dabei stehen im Fokus: Feststellung von Ausschlusskriterien (z. B. Kunde ist keine 18 Jahre alt oder er nimmt Medikamente, die häufiger fotoallergische Reaktionen auslösen etc.), Bestimmung des Hauttyps sowie die Erstellung des passenden Dosierungsplanes.

Für den Fall, dass Sie die Zertifizierungsprüfung nicht bestehen sollten, können Sie sich zu einem Termin für eine kostenpflichtige Nachprüfung anmelden. Sie müssen nur die Prüfung wiederholen, nicht die Ausbildung.

Sobald Sie sich für die Zertifizierung angemeldet haben, bekommen Sie von uns eine Bestätigung für Ihre Unterlagen.

Dazu können wir Ihnen keine rechtsverbindliche Auskunft geben. Im schlimmsten Fall kann es bei einer Überprüfung durch die Behörden zu einer Schließung des Betriebes sowie zu Strafzahlungen kommen.

Nein, die Gebühren sind akkreditiert und unterliegen der Preisbindung. Rabatte gibt es dadurch keine.

Nein, ab drei Sonnenbänken muss aber während der gesamten Öffnungszeit immer mindestens eine zertifizierte „Fachkraft UVSV“ anwesend sein.

Nein, der Gesetzgeber schreibt vor, dass man für die Erstzertifizierung zur „Fachkraft UVSV“ an einer 12-stündigen Schulung teilgenommen haben muss.