Es handelt sich dabei um die „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ (NiSV). Diese Verordnung sieht vor, dass nichtionisierende Strahlung zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken am Menschen, im Rahmen gewerblicher oder sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen, nur Personen einsetzen dürfen, die nachweislich über die erforderliche Fachkunde verfügen.
Laut NiSV heißt es hierzu: „Die Fachkunde soll dazu befähigen, nichtionisierende Strahlung sicher am Menschen anwenden zu können. Darunter wird insbesondere die fachgerechte Bedienung der verwendeten Anlagen (Geräte, Einrichtungen oder Quellen) sowie die Vermeidung der mit der Anwendung verbundenen Risiken verstanden.“
Es wird gemäß NiSV eine Vorbildung wie die BSA-Qualifikation „Fitnesstrainer/in-B-Lizenz“ oder eine vergleichbare Qualifikation als Übungsleiter/in mit mind. 120 Lerneinheiten à 45 Minuten benötigt. Als Nachweis des erfolgreich absolvierten E-Learning ist das Absolvieren eines Online-Tests vor der Präsenzphase verpflichtend.
Nein, für die Anmeldung ist der Nachweis über eine entsprechend Vorqualifikation dringend erforderlich.
Eine Voraussetzung für die Teilnahme an dem Fachkundemodul ist der Nachweis einer Lizenz als Übungsleitung mit mind. 120 Lerneinheiten oder eine vergleichbaren Qualifikation mit mind. 120 Lerneinheiten. In der Regel erfüllen die Systemschulungen diese Vorgaben nicht.
Wenn die Systemschulung diese Vorgaben erfüllt und dies aus der ausgestellten Urkunde ersichtlich ist, ist eine Anerkennung als Vorqualifikation möglich.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung, die zum Erwerb der Fachkunde führt, ist das Absolvieren aller nach den Rahmenlehrplänen vorgesehenen Lerneinheiten einer geeigneten Schulung. Die NiSV sieht eine Anerkennung vorhandener berufspraktischer Vorerfahrungen nicht vor.
Hierzu heißt es in der Strahlenschutzverordnung: „Nachweise aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum über die Erfüllung der Anforderungen stehen inländischen Nachweisen gleich, wenn aus ihnen hervorgeht, dass die betreffenden Anforderungen der die auf Grund ihrer Zielsetzung im Wesentlichen vergleichbaren Anforderungen des Ausstellungsstaates erfüllt sind. Unterlagen sind auf Verlangen im Original oder in Kopie vorzulegen. Eine Beglaubigung der Kopie sowie eine beglaubigte deutsche Übersetzung können verlangt werden.“
Die Kosten für die erforderliche Schulung und den Erwerb des Fachkundenachweises können je nach Schulungsinstitut variieren. Aktuelle Preise zum Lehrgang „EMS-Trainer/in“ (auch hybrid) der BSA-Akademie finden Sie unter www.bsa-akademie.de/ems. Die Gebühren für die Zertifizierungsprüfung zur „Fachkunde EMF“ durch die BSA-Zert betragen 99,00 EUR zzgl. USt. (brutto: 117,81 EUR).
Dass eine bisher absolvierte Ausbildung die neuen Anforderungen der NiSV zum Erwerb der Fachkunde EMF erfüllt, ist unwahrscheinlich. Daher haben sicherlich alle EMS-Betreiber Handlungsbedarf.
Die NiSV schreibt genau vor, welche Inhalte in welchem Umfang auf welche Weise für die Fachkunde EMF zu vermitteln sind. Zudem muss zu den praktischen Übungseinheiten eine fachärztliche Aufsicht anwesend sein und es muss eine Prüfung bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle abgelegt werden. Für die Prüfung ist die Dauer, die Anzahl sowie die Art der Fragen und der Bewertungsspiegel genau vorgegeben. Vorab erworbene Qualifikationen erfüllen diese Vorgaben nicht. Aus diesem Grunde können vorab erworbene Lehrgänge nicht anerkannt werden.
In den „Anforderungen an den Erwerb der Fachkunde für Anwendungen nichtionisierender Strahlungsquellen am Menschen“ heißt es hierzu: „Die erforderliche Fachkunde kann darüber hinaus durch eine fachärztliche Weiterbildung mit der Zusatzbezeichnung Sportmedizin oder durch eine Ausbildung nach dem Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie erworben werden.“ Jemand mit einer entsprechenden Qualifikation muss die Fackunde somit nicht noch zusätzlich erwerben.
Nein. Alle 5 Jahre muss zum Erhalt der Fachkunde eine Aktualisierung/Fortbildung absolviert werden.
Ja, das ist korrekt.
Die Forderungen der NiSV sind verpflichtend und müssen von jedem EMS-Studio erfüllt werden.
Anforderungen an den Betreiber – Inkrafttreten 31.12.2020
Anforderungen an das Trainingspersonal – Inkrafttreten 31.12.2022
Der Vollzug der NiSV obliegt den Bundesländern. Eine Übersicht der zuständigen Behörden finden Sie hier.
EMS-Trainer/in:
Die Präsenzphase findet an zwei aufeinanderfolgenden Tagen vor Ort an einem Lehrgangszentrum der BSA-Akademie statt.
EMS-Trainer/in (hybrid):
Der erste Präsenzphasentag wird ortsunabhängig in Form eines Livestreams absolviert und der zweite Tag findet vor Ort an einem Lehrgangszentrum der BSA-Akademie statt. Die Teilnahme an der Vor-Ort-Präsenz ist frühestens 14 Tage nach absolvieren der digitalen Präsenzphase möglich.
Wenn Sie als qualifizierte EMS-Trainerin bzw. EMS-Trainer diese Fachkunde nach mindestens 5 Jahren – wie vorgeschrieben – aktualisieren möchten, können Sie zukünftig eine eintägige Fortbildung nutzen.
Die Zertifizierungsprüfung zum Nachweis der erforderlichen „Fachkunde EMF“ zur Stimulation gemäß NiSV erfolgt direkt im Anschluss an den BSA-Lehrgang durch die DAkkS-akkreditierte Zertifizierungsstelle BSA-Zert (www.bsa-zert.de/ems).
Für den Fachkundenachweis sind zwei Systemebenen vorgesehen: Zum einen die Ebene der Akkreditierung zwischen der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) und einer Personenzertifizierungsstelle, zum anderen die Ebene der Zertifizierung zwischen Personenzertifizierungsstelle und Lehrgangsteilnehmenden eines Schulungsträgers. Die Aufgabe des Schulungsträgers ist es, die laut der NiSV vorgegebenen Lehrinhalte zu vermitteln.
Die Aufgabe einer Personenzertifizierungsstelle ist es, Personen auf Antrag und gegen eine Gebühr den Erwerb der in der NiSV für bestimmte Anwendungen geforderten Fachkunde zu zertifizieren und die Konformitätsaussage über die Laufzeit der Zertifizierung angemessen zu überwachen. Zudem ist es die Aufgabe der Zertifizierungsstelle den Schulungsträger in Bezug auf die Vorgaben der NiSV zu überwachen. Das bedeutet, dass die Zertifizierungsstelle die laut NiSV vorgeschriebene Prüfung abnehmen muss und nicht der Schulungsanbieter. Somit ist die Zertifizierung untrennbar mit dem Lehrgang verbunden, wenn man den Fachkundenachweis erwerben möchte.
Beratungshotline „Fachkunde EMF“: +49 681 6855 210
BSA-Zert
Unabhängige Zertifizierungsstelle der BSA-Akademie
Hermann-Neuberger-Sportschule 3
66123 Saarbrücken
Deutschland
Telefon: +49 681 6855-330
Telefax: +49 681 6855-100
info@bsa-zert.de
Cookie | Dauer | Beschreibung |
---|---|---|
cli_user_preference | 1 Jahr | Das Cookie wird vom GDPR Cookie Consent Plugin gesetzt und wird verwendet, um zu speichern, ob der Benutzer der Verwendung von Cookies zugestimmt hat oder nicht. Es werden keine personenbezogenen Daten gespeichert. |
CONSENT | permanent | Wird verwendet, um festzustellen, ob der Besucher die Marketingkategorie im Cookie-Banner akzeptiert hat. Dieses Cookie ist für die Einhaltung der DSGVO der Website erforderlich. |
cookielawinfo-checkbox-necessary | 1 Jahr | Dieses Cookie wird vom GDPR Cookie Consent Plugin gesetzt. Die Cookies werden verwendet, um die Einwilligung des Benutzers für die Cookies in der Kategorie "Notwendig" zu speichern. |
cookielawinfo-checkbox-non-necessary | 1 Jahr | Dieses Cookie wird vom GDPR Cookie Consent Plugin gesetzt. Das Cookie wird verwendet, um die Einwilligung des Benutzers für die Cookies in der Kategorie "Analytik & Werbung" zu speichern. |
CookieLawInfoConsent | 1 Jahr | Das Cookie wird vom GDPR Cookie Consent Plugin gesetzt und wird verwendet, um zu speichern, ob der Benutzer der Verwendung von Cookies zugestimmt hat oder nicht. Es werden keine personenbezogenen Daten gespeichert. |
viewed_cookie_policy | 1 Jahr | Das Cookie wird vom GDPR Cookie Consent Plugin gesetzt und wird verwendet, um zu speichern, ob der Benutzer der Verwendung von Cookies zugestimmt hat oder nicht. Es werden keine personenbezogenen Daten gespeichert. |
Cookie | Dauer | Beschreibung |
---|---|---|
_ga | 2 Jahre | Dieses Cookie wird von Google Analytics installiert. Das Cookie wird verwendet, um Besucher-, Sitzungs- und Kampagnendaten zu berechnen und die Nutzung der Website für den Analysebericht der Website zu verfolgen. Die Cookies speichern Informationen anonym und weisen eine zufällig generierte Nummer zu, um eindeutige Besucher zu identifizieren. |
_gat_gtag_UA_125986344_5 | 1 Minute | Google verwendet dieses Cookie, um Nutzer zu unterscheiden. |
_gid | 1 Tag | Dieses Cookie wird von Google Analytics genutzt. Das Cookie wird verwendet, um Informationen darüber zu speichern, wie Besucher eine Website nutzen, und hilft bei der Erstellung eines Analyseberichts über die Funktionsweise der Website. Die gesammelten Daten, einschließlich der Anzahl und Herkunft der Besucher werden in anonymisierter Form gespeichert. |
IDE | 1 Jahr 24 Tage | Wird von Google DoubleClick verwendet, um die Aktionen des Website-Nutzers nach dem Anzeigen oder Klicken auf eine der Anzeigen des Werbetreibenden zu registrieren und zu melden, um die Wirksamkeit einer Anzeige zu messen und dem Nutzer gezielte Anzeigen zu präsentieren. |
test_cookie | 15 Minuten | Dieses Cookie wird von doubleclick.net gesetzt. Mit dem Cookie soll festgestellt werden, ob der Browser des Benutzers Cookies unterstützt. |
VISITOR_INFO1_LIVE | 5 Monate 27 Tage | Dieses Cookie wird von Youtube gesetzt. Es versucht, die Bandbreite der Benutzer auf Seiten mit integrierten YouTube-Videos zu schätzen. |
vuid | 2 Jahre | Dieses Cookie wird von Vimeo verwendet, um Tracking-Informationen zu sammeln. Es wird eine eindeutige ID zum Einbetten von Videos in die Website festgelegt. |
YSC | Sitzungsdauer | Dieses Cookie wird von Youtube gesetzt und tracken die Ansichten eingebetteter Videos. |