BSA-Zert - Zertifizierungsstelle
der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement

Die BSA-Zert ist die Zertifizierungsstelle der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement (DHfPG). Sie ist eine der renommiertesten Bildungseinrichtungen in den Zukunftsfeldern Prävention, Gesundheit, Ernährung, Fitness, Sport und Informatik und baut auf der über 40-jährigen Erfahrung ihres Schwesterunternehmens, der BSA-Akademie, auf.

2012 wurde die Zertifizierungsstelle BSA-Zert gegründet. Die BSA-Zert bietet derzeit zwei gesetzlich geforderte Personenzertifizierungen an: zum einen die Personenzertifizierung „Fachkraft UVSV“ nach der UV-Schutz-Verordnung (UVSV) und zum anderen die „Fachkunde EMF“ zur Stimulation nach der Strahlenschutzverordnung (NiSV) für EMS-Trainer. Beide Zertifizierungsprogramme sind durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert. Darüber hinaus führt sie neben der neuen BSA-Zert-Hygienezertifizierung auch die Dienstleistungszertifizierung „ZertFit“ zur Einhaltung der Europäischen Norm DIN EN 17229 sowie der DIN-Norm 33961 für Fitnessstudios und EMS-Anbieter durch.

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Webinare

Infoveranstaltung BSA-Zert Studiozertifizierung ZertFit: Ist das was für uns? Vorteile, Kosten, Aufwand

24.05.: Zum Webinar anmelden

Infoveranstaltung BSA-Zert Hygienezertifizierung: Ist das was für uns? Vorteile, Kosten, Aufwand

25.05.: Zum Webinar anmelden

Zertifizierung für Fitness- und EMS-Studios
nach DIN EN 17229 und DIN-Norm 33961

Dienstleistungszertifizierung
nach der BSA-Zert-Hygienenorm

Personenzertifizierung Fachkunde EMF zur Stimulation für EMS-Trainer nach der NiSV

Personenzertifizierung
nach der UV-Schutz-Verordnung

Neues bei der BSA-Zert

Seit 2024 gehört die BSA-Zert zur Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement GmbH (DHfPG).
Aus diesem Grunde werden die Zertifikate, die von der BSA-Zert als Zertifizierungsstelle der BSA-Akademie ausgestellt wurden, zur DHfPG überführt.
Sollten wir sie diesbezüglich nicht erreicht haben, da sich z.B. ihre Kontaktdaten geändert haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

 

Änderungen an den AGB in den Programmen Fachkunde EMF und Fachkraft UVSV

Ab 01.10.24 neu hinzugekommen:  3. Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag beginnt mit der Annahme der Anmeldung zur Zertifizierung durch die BSA-Zert. Der Vertrag endet mit dem Ablauf der Gültigkeit des Zertifikats der Zertifizierung, soweit keine Vertragspartei den Vertrag vorher kündigt. Zertifikatsinhaber können den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gegenüber der BSA-Zert kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Im Zuge der Kündigung ist das ausgestellte Zertifikat im Original an die BSA-Zert (Hermann-Neuberger-Straße 3, 66123 Saarbrücken) zu senden. Eine Kündigung ist erst wirksam, wenn das Zertifikat im Original bei der BSA-Zert eingeht. Die BSA-Zert bestätigt die Kündigung schriftlich. Eine Kündigung des Vertrags durch die BSA-Zert kann erfolgen, wenn ein Zertifikatsinhaber gegen wesentliche Pflichten aus diesem Vertrag verstößt oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt. Dies kann beispielsweise sein, wenn einer Vertragsanpassung widersprochen wird und das Festhalten am ursprünglichen Vertrag für die BSA-Zert nicht möglich oder unzumutbar ist. Im Falle des Entzugs eines Zertifikats durch die BSA-Zert erlischt der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung durch die BSA-Zert bedarf.


Änderungen im Programm Fachkunde EMF

Ab 02.07.24: Anpassung der Zertifizierungsgebühren für Rezertifizierung und Nachprüfungen auf jeweils 99,- € netto, statt 69,- € netto.

„Fachkunderichtlinie“

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz / Az. S II 6 – 1642/002-2024.0001
Anforderungen an den Erwerb der Fachkunde für Anwendungen nichtionisierender Strahlungsquellen am Menschen
Gemeinsame Richtlinie des Bundes und der Länder zur Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV)
Vom 27. Februar 2024, löst Az. S II 6 – 1642/002-2022.0002, vom 10. März 2022 ab.

Wesentliche Änderungen:

  • Präzisierungen zum Erwerb der Fachkunde und zur Anerkennung von
    Schulungsträgern durch akkreditierte Konformitätsbewertungsstellen.
  • Verschiedene Übergangsregelungen.

„NiSV“
Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV), Ausfertigungsdatum: 29.11.2018
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 12.06.2023 I Nr. 149

Wesentliche Änderungen:

  • 4a Nachweis der Fachkunde, § 4b Anerkennung von Schulungsträgern
  • Anpassung von § 7 Fachkunde zur Anwendung von Anlagen zur elektrischen Nerven- und Muskelstimulation und zur Magnetfeldstimulation

„Bundesanzeiger“
Bundesanzeiger, Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz, www.bundesanzeiger.de
Bekanntmachung, Veröffentlicht am Donnerstag, 7. März, BAnz AT 07.03.2024 B5
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Bekanntmachung der Anforderungen an den Erwerb der Fachkunde für Anwendungen nichtionisierender Strahlungsquellen am Menschen
Gemeinsame Richtlinie des Bundes und der Länder
Vom 27. Februar 2024, löst BAnz AT 18.03.2022 B4 ab

Wesentliche Änderung:

  • Diese Richtlinie konkretisiert die Anforderungen an Schulungen nach § 4 Absatz 3 Satz 1 und 3, § 5 Absatz 1, § 6 Absatz 1, § 7 Absatz 1 und § 9 Absatz 1 NiSV.
  • Sie trifft keine Aussagen zu ärztlicher Fort- und Weiterbildung.


Änderungen im Programm Fachkraft UVSV

Ab 02.07.24: Anpassung der Zertifizierungsgebühren für Nachprüfungen auf 99,- € netto, statt 99,- € brutto.

„Fachkunderichtlinie“
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz / Az. S II 6 – 1641/002-2021.0001
Ergänzende Anforderungen an nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Stellen, die Fachpersonal für den Umgang mit UV-Bestrahlungsgeräten gemäß § 4 UV-Schutz-Verordnung (UVSV) zertifizieren.
(Fachmodul Zertifizierung UVSV)
Vom 19.01.2022, löst DAkkS-Dokument 71 SD 6 049 I Revision 1.0 I 23. Juli 2015 I bzw. 71 SD 6 050  (Akkreditierungsschema)| Revision: 1.1 I 06. November 2015 ab.

Wesentliche Änderung:

  • Durch die Änderung wurde es möglich, die Fortbildung zur Vorbereitung auf die Rezertifizierung in digitaler Präsenz abzulegen.
  • Durch die Änderung wurde es möglich, die Prüfung zur Rezertifizierung in digitaler Präsenz abzulegen.

Fragen zur Gültigkeit von Zertifikaten

Bei Fragen zur Gültigkeit von Zertifikaten der BSA-Zert kontaktieren Sie uns bitte über das Menü „Kontakt“ oder die dort aufgeführten Daten.

Neue europäische Norm für Fitnessstudios ersetzt Teil 1 der deutschen Norm DIN 33961

Durch die Veröffentlichung der Europäischen Norm DIN EN 17229 ist der Arbeitsausschuss im Deutschen Institut für Normung (DIN) verpflichtet, Teil 1 der nationalen DIN-Norm 33961 zurückzuziehen. Aus diesem Grund hat der Ausschuss in seiner Arbeitssitzung am 30. September 2019 den Rückzug von Teil 1 der DIN-Norm 33961 beschlossen. Die zudem vorhandenen Teile 2 bis 5 der DIN-Norm bleiben jedoch erhalten und können nach wie vor geprüft werden. Somit ist für die Kunden zukünftig auch eine Kombination aus DIN EN-Norm- und DIN-Norm-Zertifizierung möglich.

DIN-Norm 33961, Teil 5 – EMS-Training

EMS Training - ZertifizierungAls EMS-Anbieter auf neutral nachgewiesene Qualität setzen

Wer als EMS-Anbieter auf einen neutral und unabhängig nachgewiesenen Qualitätsnachweis setzen möchte, kann dies mit der BSA-Zert erreichen. Sie führt das entsprechende Zertifizierungsverfahren für die EMS-Einrichtungen durch. Damit EMS-Studios diese Möglichkeit nutzen können, ist eine Zertifizierung nach DIN EN 17229 und DIN-Norm 33961 – Teil 5 (EMS) Voraussetzung. Das Zertifizierungsverfahren besteht aus einer Dokumentenprüfung sowie ggf. einem Remote-Audit oder dem Zusenden eines EMS-Trainingsvideos. Für reine EMS-Studios beträgt die Zertifizierungsgebühr immer 39,90 €*.

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns unter: +49 681 6855 330.

Weitere Informationen in der Kurzübersicht

* Die o.g. Gebühren verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer

UV-Schutz: Rechtzeitig an Rezertifizierung denken!

UV Schutz - Zertifizierung Bereits qualifizierte und zertifizierte Fachkräfte müssen sich laut UV-Schutz-Verordnung mindestens alle fünf Jahre rezertifizieren, indem sie an einer eintägigen Fortbildung teilnehmen und ihre Fachkenntnisse in einer Prüfung bestätigen. Die BSA-Zert bietet diese gesetzlich vorgeschriebene Rezertifizierungsprüfung in Form einer mündlichen Prüfung an. Die Rezertifizierung dient zur Aufrechterhaltung der Anerkennung als Fachpersonal nach UVSV für weitere fünf Jahre.

Weitere Informationen zur Rezertifizierung erhalten Sie hier.