Firmenfitnessstudio setzt auf Sicherheit und Qualität
Roberts Gym, das Firmenfitnessstudio der RTO GmbH in Frankfurt am Main, geleitet von Fitnessökonom Malte Kahler, hat sich
Die BSA-Zert ist die Zertifizierungsstelle der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement (DHfPG). Sie ist eine der renommiertesten Bildungseinrichtungen in den Zukunftsfeldern Prävention, Gesundheit, Ernährung, Fitness, Sport und Informatik und baut auf der über 40-jährigen Erfahrung ihres Schwesterunternehmens, der BSA-Akademie, auf.
2012 wurde die Zertifizierungsstelle BSA-Zert gegründet. Die BSA-Zert bietet derzeit zwei gesetzlich geforderte Personenzertifizierungen an: zum einen die Personenzertifizierung „Fachkraft UVSV“ nach der UV-Schutz-Verordnung (UVSV) und zum anderen die „Fachkunde EMF“ zur Stimulation nach der Strahlenschutzverordnung (NiSV) für EMS-Trainer. Beide Zertifizierungsprogramme sind durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert. Darüber hinaus führt sie neben der neuen BSA-Zert-Hygienezertifizierung auch die Dienstleistungszertifizierung „ZertFit“ zur Einhaltung der Europäischen Norm DIN EN 17229 sowie der DIN-Norm 33961 für Fitnessstudios und EMS-Anbieter durch.
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Seit 2024 gehört die BSA-Zert zur Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement GmbH (DHfPG).
Aus diesem Grunde werden die Zertifikate, die von der BSA-Zert als Zertifizierungsstelle der BSA-Akademie ausgestellt wurden, zur DHfPG überführt.
Sollten wir sie diesbezüglich nicht erreicht haben, da sich z.B. ihre Kontaktdaten geändert haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
„Fachkunderichtlinie“
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz / Az. S II 6 – 1642/002-2024.0001
Anforderungen an den Erwerb der Fachkunde für Anwendungen nichtionisierender Strahlungsquellen am Menschen
Gemeinsame Richtlinie des Bundes und der Länder zur Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV)
Vom 27. Februar 2024, löst Az. S II 6 – 1642/002-2022.0002, vom 10. März 2022 ab.
Wesentliche Änderungen:
„NiSV“
Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV), Ausfertigungsdatum: 29.11.2018
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 12.06.2023 I Nr. 149
Wesentliche Änderungen:
„Bundesanzeiger“
Bundesanzeiger, Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz, www.bundesanzeiger.de
Bekanntmachung, Veröffentlicht am Donnerstag, 7. März, BAnz AT 07.03.2024 B5
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Bekanntmachung der Anforderungen an den Erwerb der Fachkunde für Anwendungen nichtionisierender Strahlungsquellen am Menschen
Gemeinsame Richtlinie des Bundes und der Länder
Vom 27. Februar 2024, löst BAnz AT 18.03.2022 B4 ab
Wesentliche Änderung:
„Fachkunderichtlinie“
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz / Az. S II 6 – 1641/002-2021.0001
Ergänzende Anforderungen an nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Stellen, die Fachpersonal für den Umgang mit UV-Bestrahlungsgeräten gemäß § 4 UV-Schutz-Verordnung (UVSV) zertifizieren.
(Fachmodul Zertifizierung UVSV)
Vom 19.01.2022, löst DAkkS-Dokument 71 SD 6 049 I Revision 1.0 I 23. Juli 2015 I bzw. 71 SD 6 050 (Akkreditierungsschema)| Revision: 1.1 I 06. November 2015 ab.
Wesentliche Änderung:
Bei Fragen zur Gültigkeit von Zertifikaten der BSA-Zert kontaktieren Sie uns bitte über das Menü „Kontakt“ oder die dort aufgeführten Daten.
Als EMS-Anbieter auf neutral nachgewiesene Qualität setzen
Wer als EMS-Anbieter auf einen neutral und unabhängig nachgewiesenen Qualitätsnachweis setzen möchte, kann dies mit der BSA-Zert erreichen. Sie führt das entsprechende Zertifizierungsverfahren für die EMS-Einrichtungen durch. Damit EMS-Studios diese Möglichkeit nutzen können, ist eine Zertifizierung nach DIN EN 17229 und DIN-Norm 33961 – Teil 5 (EMS) Voraussetzung. Das Zertifizierungsverfahren besteht aus einer Dokumentenprüfung sowie ggf. einem Remote-Audit oder dem Zusenden eines EMS-Trainingsvideos. Für reine EMS-Studios beträgt die Zertifizierungsgebühr immer 39,90 €*.
Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns unter: +49 681 6855 330.
Weitere Informationen in der Kurzübersicht
* Die o.g. Gebühren verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer
Bereits qualifizierte und zertifizierte Fachkräfte müssen sich laut UV-Schutz-Verordnung mindestens alle fünf Jahre rezertifizieren, indem sie an einer eintägigen Fortbildung teilnehmen und ihre Fachkenntnisse in einer Prüfung bestätigen. Die BSA-Zert bietet diese gesetzlich vorgeschriebene Rezertifizierungsprüfung in Form einer mündlichen Prüfung an. Die Rezertifizierung dient zur Aufrechterhaltung der Anerkennung als Fachpersonal nach UVSV für weitere fünf Jahre.
Weitere Informationen zur Rezertifizierung erhalten Sie hier.
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