Erstzertifizierung zur Fachkraft „UVSV“

Personal nach gesetzlichen Vorgaben erstmalig zertifizieren

Die Erstzertifizierung zur „Fachkraft UVSV“ von Mitarbeitern in Unternehmen die Solarien betreiben, z. B. Sonnenstudios, Fitnessanlagen oder Hotels, bescheinigt den Unternehmen, dass sie über qualifiziertes und zertifiziertes Personal verfügen. Eine erfolgreiche Personenzertifizierung besitzt eine Gültigkeit von fünf Jahren. Danach findet eine Rezertifizierung zur Aufrechterhaltung der Anerkennung als Fachpersonal nach UVSV statt.

Zulassung zur Erstzertifizierung

Mindestalter und Qualifizierung gemäß UVSV als Zulassungsvoraussetzung
Zum Prüfungs- und Zertifizierungsverfahren ist zugelassen, wer an einer mindestens 12-stündigen (Zeitstunden) Qualifizierung gemäß Anlage 6 zu § 5 Absatz 1 Satz 1 der UV-Schutz-Verordnung teilgenommen hat, einen Antrag auf Zertifizierung stellt und die allgemeine Prüfungs- und Zertifizierungsordnung sowie die Durchführungsbestimmung „Fachkraft UVSV“ anerkennt.

Als Voraussetzung für die Zertifizierung ist ein Mindestalter von 18 Jahren vorgesehen. Um die Voraussetzungen der mindestens 12-stündigen Schulung zu erfüllen, bietet sich der Lehrgang „Fachkraft UVSV” der BSA-Akademie an. Der Lehrgang bereitet inhaltlich optimal auf die Erstzertifizierungsprüfung vor und ist von der BSA-Zert anerkannt. Die Mitarbeiter können nach erfolgreichem Absolvieren der Zertifizierung eine fundierte Kundenberatung rund um das Thema Nutzung von UV-Bestrahlungsgeräten („Solarien“) durchführen und Fragen kompetent beantworten. Die Zertifizierungsprüfung wird direkt im Anschluss an den BSA-Lehrgang „Fachkraft UVSV“ angeboten, sodass der erforderliche Lehrgang und die Zertifizierungsprüfung am gleichen Tag absolviert werden können. Informationen zum Vorbereitungslehrgang der BSA-Akademie auf die Erstzertifizierung,
der als eintägiger Fernlehrgang oder als zweitägiger Präsenzlehrgang angeboten wird, finden Sie unter www.bsa-akademie.de/uv-schutz.

Durchführung der Erstzertifizierung

Kompetenznachweis durch Zertifizierungsprüfung
Gemäß den Durchführungsbestimmungen zur „Fachkraft UVSV“ sieht das Zertifizierungsverfahren eine Abschlussprüfung vor. Diese Abschlussprüfung findet in Form einer mündlichen Prüfung statt und soll feststellen, ob der Prüfungsteilnehmer die Kompetenz besitzt, die den gesetzlichen Vorgaben der UV-Schutz-Verordnung entspricht.

Die mündliche Prüfung erfolgt durch unabhängiges Prüfpersonal, welches nicht an der vorausgegangenen Schulung in Form des BSA-Lehrgangs „Fachkraft UVSV“ der jeweiligen Person beteiligt war. Bei erfolgreicher Zertifizierungsprüfung erhält der Teilnehmer ein Zertifikat, welches ihm die gesetzlich vorgeschriebene Zertifizierung als Fachkraft nach UVSV bestätigt. Das Zertifikat trägt das gesetzlich vorgeschriebene Logo der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS).

Gebühr Erstzertifizierung

Zertifizierungsgebühr für die Erstzertifizierung
Die Gebühr für die Erstzertifizierung zur „Fachkraft UVSV“ durch die BSA-Zert beträgt 167,23 EUR zzgl. USt. (brutto: 199,00 EUR). Eine vollständige Gebührenliste aller angebotenen Zertifizierungsprüfungen zur „Fachkraft UVSV“ der BSA-Zert finden Sie im Downloadbereich unter „Gebührenliste“.

Für die Lehrgangsgebühren der BSA-Akademie zum Lehrgang „Fachkraft UVSV“ besuchen Sie bitte die Webseite der BSA-Akademie unter UV-Schutz.

Zertifizierungsgebühren