EMS-Training – neue Regeln ab 2021 nach der Strahlenschutzverordnung

Der Betreiber einer Anlage muss sicherstellen, dass die Person, die die Anlage anwendet, über die erforderliche Fachkunde verfügt, so sieht es Artikel 4 § 4 der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) vor, der ab 31. Dezember 2021 gelten soll. 

Ziel der nachzuweisenden Fachkunde soll es sein, die Sicherheit im Umgang mit nichtionisierender Strahlung am Menschen zu erhöhen. Dies betrifft auch Betreiber von EMS-Anlagen.

Die Fachkunde EMF (EMF = Elektromagnetische Felder) kann durch die Teilnahme an einer geeigneten Schulung erworben und durch den erfolgreichen Abschluss einer Prüfung belegt werden. Um diese Fachkunde auf dem aktuellen Stand zu halten, ist mindestens alle fünf Jahre die Teilnahme an einer Fortbildung erforderlich.

Unser Schulungspartner für die Ausbildung zum/zur EMS-Trainer/in ist die BSA-Akademie. Die BSA-Akademie bietet einen Fernlehrgang mit 2 Präsenztagen sowie eine Fortbildung mit einem Präsenztag an, die sowohl die Anforderungen zum Erwerb bzw. zur Aktualisierung der Fachkunde EMF als auch die Anforderungen zur Trainerqualifikation nach DIN 33961-5 erfüllen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der BSA-Akademie.

Mehr zu den Themen Strahlenschutz und Zertifizierung – Bedeutung & Chancen für EMS-Anbieter erfahren Sie auch im Videobeitrag zum „1. EMS online kongress“, der am 30. April 2020 von der Digitalagentur benefit concept CONSULTING veranstaltet wurde.

Um externe Inhalte anzuzeigen, aktivieren Sie bitte Cookies der Kategorie "statistik, Marketing".