Die aufgeführten Angaben gelten für das zu zertifizierende Unternehmen:

Inhaber/Geschäftsführer:

Anschrift des Unternehmens:

Abweichender Ansprechpartner für die beabsichtigte Zertifizierung des o.g. Unternehmens

Abweichende Rechnungsadresse


Im Rahmen der „Hygienezertifizierung“ muss eine für die Hygiene beauftragte Person mit entsprechender Qualifikation ernannt werden. Diese muss über ein gültiges Zertifikat „Hygienebeauftragte/r (BSA)“ oder einer anderen Hygienequalifikation verfügen (Entscheidung zur Anerkennung liegt bei der BSA-Zert).

Trifft zu
Im Unternehmen gibt es bereits eine für den Bereich „Hygiene“ qualifizierte Person.
Die benötigte Qualifikation soll durch den Lehrgang „Hygienebeauftragte/r (BSA)“ nachgewiesen werden.

Die Hygienezertifizierung der BSA-Zert hat zum Ziel, in Dienstleistungsunternehmen wie beispielsweise Fitness- und EMS-Studios, Besonnungs-, Beauty- und Physiotherapieeinrichtungen, die Schaffung und Einhaltung von hygienisch einwandfreien Bedingungen zu gewährleisten. Das Hygienesiegel ermöglicht den werbewirksamen Einsatz in allen Kommunikationskanälen.

Welche der u.g. Branchen trifft auf ihr Unternehmen zu?


Die monatlichen Kosten einer „Hygienezertifizierung“ betragen 29,90 EUR (zzgl. USt.). In Kombination mit einer Studiozertifizierung „ZertFit“ für Fitness- und EMS-Studios reduziert sich dieser Betrag auf 10,00 EUR (zzg. USt.).

Trifft zu
Es besteht bereits eine gültige Studiozertifizierung „ZertFit“ nach DIN EN 17229 bzw. DIN 33961.
Es besteht Interesse an einer Studiozertifizierung „ZertFit“ nach DIN EN 17229 bzw. DIN 33961.